Schriftliche Frage: Möglichkeiten einer zulassungsüberschreitenden Anwendung cannabishaltiger Arzneimittel

Nicole Maisch fragte am 09.11.2012 die Bundesregierung: „Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer zulassungsüberschreitenden Anwendung von cannabishaltigen Arzneimitteln (Off-Label-Use), wenn zum Beispiel für austherapierte Schmerzpatienten und auch bei anderen Krankheitsbildern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten bestehen und wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise vorliegen?   “ – Die Antwort findet sich im Protokoll der Sitzung.