Rot-Grüner Koalitionsvertrag in Bremen

Der Abschnitt zum Thema Drogenpolitik aus dem Koalitionsvertrag der  rot-grünen Regierung in Bremen 2011:Drogenpolitik: Suchthilfe und Prävention im Mittelpunkt
Der Missbrauch von Drogen, legal oder illegal, tritt in allen Altersgruppen und gesellschaftlichen Schichten auf. Mitentscheidend für den Erfolg gegen die Sucht ist eine niedrigschwellige Präventionsarbeit, die schon bei Schulkindern beginnen muss. Besonders für Heranwachsende stellt der Missbrauch von Drogen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko dar.
Professionelle Hilfe bedarf neben Beratungseinrichtungen auch in Bildungs- und Freizeitinstitutionen geschulter und ausgebildeter Beraterinnen und Berater. Abhängigen Jugendlichen wird somit ein Raum geschaffen, in dem ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden und besonders in persönlichen Gesprächen daran gearbeitet wird, individuelle Lösungen zu finden.
Drogenabhängigkeit kann mit polizeilichen und strafrechtlichen Mitteln allein nicht bekämpft werden. Ein wirksames Drogenhilfesystem spielt bei der Bekämpfung von Drogenabhängigkeit und -kriminalität eine wichtige Rolle. Die Angebote zur Beratung, Behandlung und Unterstützung von Betroffenen sind sinnvoll zu vernetzen und immer wieder anhand validierter Qualitätskriterien zu überprüfen.
Es muss sichergestellt sein, dass Kinder keinen Kontakt zu Drogen haben. Dazu bedarf es eines verlässlichen Systems von regelmäßigen, obligatorischen Kontrollen substituierter Eltern und ihrer Kinder. Es ist zu prüfen, ob dazu neben den Haaranalysen andere Methoden wie z.B. Blutproben einen Beitrag leisten können. Im Sinne des Kindeswohls muss jedem Verdacht von Drogen- und Alkoholmissbrauch bei Kindern, der dem Jugendamt gemeldet wird, konsequent nachgegangen werden. Eine Kooperation von Jugendamt, Kinderärzten und substituierenden Arztpraxen, Hebammen und Familienhebammen sowie bei Schwangerschaft mit Frauenärztinnen und Frauenärzten muss verbindlich ausgestaltet werden. Ein verpflichtender Einsatz von Hebammen bei Schwangerschaft von Abhängigen und Substituierenden und der Einsatz von Familienhebammen nach der Niederkunft ist eine wichtige Unterstützung.
Wir unterstützen die Hilfeeinrichtungen bei ihrem Wunsch, Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten besser gesundheitlich zu schützen, indem Warnungen insbesondere zum Grad der Verunreinigung in Bremen beschlagnahmter Drogen veröffentlicht werden.
Eine Sucht kann nicht nur durch die klassischen Drogen ausgelöst werden. Auch neue Suchterscheinungen im Zusammenhang mit modernen Medien  beispielsweise die Abhängigkeit von Computerspielen oder vom Internet  müssen verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt und angemessene Beratungs- und Behandlungsangebote entwickelt werden.
Mit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes haben wir den Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtraucher verbessert. Wir werden das Nichtraucherschutzgesetz auf seine Auswirkungen hin evaluieren. Wir setzen uns für einen konsequenten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern ein. Die Koalitionspartner vereinbaren eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung mit dem Ziel, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie dem in anderen Gewerben gleichzustellen und deswegen die Ausnahmeregelung beim Nichtraucherschutz für Beschäftigte der Gastronomie zu streichen.