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EMNID-Umfrage: Auch in Baden-Württemberg ist die Mehrheit für ein liberaleres Cannabisrecht

Eine von den Grünen mitfinanzierte EMNID-Umfrage Ende Juli kam zu dem Ergebnis dass die Mehrheit der Deutschen für eine Liberalisierung im Bereich Cannabispolitik sind. Dieses Ergebnis gilt auch für die südlichen Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg. Im Ländle sind nur 43% der Befragten für den Status Quo oder eine Verschärfung (Bundesweit 40%). Für eine echte Entkriminalisierung (Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit) des Besitzes zum Eigenkonsum sind 27% (Bund: 30%) der Baden-Württemberger, für eine vollständige Straffreiheit von Besitz und Anbau für die persönliche Versorgung sprechen sich 6% (Bund: 5%) aus. Jeder Sechste (17%, Bund: 19%) fordert sogar darüber hinaus einen legalen und staatliche Cannabismarkt wie er bei  Alkohol und Tabak bereits existiert. Blendet man die 6% „weiß nicht, keine Angabe“ und 1% Rundungsdifferenz aus, kommt man auf 54% der Menschen in Baden-Württemberg, die sich gegen die heutige Kriminalisierung und eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aussprechen.

Die genauen Fragen und Auswertung nach Regionen ist auf der Seite des Deutschen Hanf Verbandes zu finden.

Die genaue EMNID Fragestellung und die Verteilung der Antworten:

Der rechtliche Umgang mit Hanf mit dem lateinischen Namen Cannabis bzw. dessen Harzprodukt Haschisch wird sehr kontrovers diskutiert und gehandhabt. In Kalifornien wird im Herbst über eine vollständige Legalisierung von Cannabis abgestimmt und in Tschechien wurde im Frühjahr der Besitz geringer Mengen Cannabis und der Anbau von bis zu 5 Hanfpflanzen entkriminalisiert. In Deutschland und einigen anderen Staaten hingegen plädieren viele für eine strengere Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten. Hier 4 Möglichkeiten eines künftigen rechtlichen Umganges mit Cannabis in Deutschland. Welche dieser Möglichkeiten kommt Ihrer Meinung nach in Frage?

1: Der Besitz, auch nur zum Eigenkonsum, sollte wie bisher oder noch strenger in einem Strafverfahren mit möglicher Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. – 40 %

2: Der Besitz nur zum Eigenkonsum sollte weiter entkriminalisiert werden, also zum Beispiel nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt werden, wie bei einem Verkehrsdelikt, oder durch andere rechtliche Maßnahmen. – 30 %

3: Der Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum sollte ohne jegliche Verfolgung erlaubt sein. -5  %

4: Der Cannabismarkt sollte darüber hinaus – wie bei Alkohol und Tabak – vollständig staatlich reguliert und besteuert werden; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften.- 19 %

5: weiß nicht, keine Angabe – 7 %

(1 % Rundungsdifferenz)