Das Bundestagswahlprogramm 2009: Der neue Grüne Gesellschaftsvertrag

Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl im September 2009 widmem die Grünen dem Thema Drogenpolitik ein eingenes Kapitel. Das Programm ist umfangreich, lehnt Repression klar ab und enthält nahezu alle wichtigen Punkte.

Wende in der Drogenpolitik – für Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung

Wir wollen eine rationale Drogenpolitik, die auf den Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung setzt. Ein an der Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger orientierter Staat darf in deren Rechte nur eingreifen, wenn es zum Schutz der Grundrechte Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist. Drogenpolitik muss zugleich der Entstehung von Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden durch Prävention begegnen, Kinder- und Jugendliche schützen und Schwerstabhängige helfen. Die Politik der Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten führt in die Sackgasse. Schwerstabhängige brauchen Hilfe, keine Strafverfolgung.

Wir wollen die Therapie- und Hilfeangebote verbessern und dabei geschlechtsspezifische Unterschiede stärker berücksichtigen. Nur ein abgestimmtes Hilfe- und Beratungssystem – kombiniert mit präventiven Programmen – kann helfen, Abhängigkeiten langfristig erfolgreich zu verhindern.

In eine verantwortliche Drogenpolitik müssen alle legalen Drogen wie zum Beispiel Alkohol und Tabak sowie die illegalen Drogen und die nicht-stoffgebundenen Süchte wie Glücksspiel gleichermaßen einbezogen werden. Der Jugendschutz muss in allen Bereichen, auch in der Werbung, konsequent durchgesetzt werden. Auch den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Passivrauchen wollen wir verbessern.

So vielfältig die Motive für Drogenkonsum sind, so unterschiedlich ist der Hilfebedarf für diejenigen Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten, die nicht mehr selbstbestimmt über Ihren Drogenkonsum entscheiden können. Dazu gehören die medizinisch kontrollierte Abgabe von Diamorphin (Heroin), Substitutionstherapien und Abstinenzangebote ebenso wie bedarfsgerechte psychosoziale Betreuungsangebote und Maßnahmen zur Schadensminderung wie Spritzentauschprogramme, Einrichtung von Drogenkonsumräumen und die Ermöglichung von Substanzanalysen (Drug-Checking-Programme).

Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform über lizenzierte Fachgeschäfte ermöglichen, weitere Erleichterungen für die medizinische Verwendung von Cannabis sowie vernünftige Regelungen und Grenzwerte im Bereich Cannabis und Straßenverkehr durchsetzen.