Archiv der Kategorie: Grüne Drogenpolitik

Nachrichten von Harald Terpe in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (2009-2013))

Tabakprävention verbessern – E-Zigaretten nicht verbieten

(06. Mai 2013)Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für Tabakprodukte vorgelegt. In einem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich für Verbesserungen einzusetzen.

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Crystal zeigt: Schwarz-gelbe Drogenpolitik gescheitert

(25. April 2013)Obwohl die repressive Säule der Drogenpolitik erfolglos ist, richtet die Bundesregierung hierauf ihr Hauptaugenmerk. Und obwohl die Zahl der Drogentoten sinkt, Hilfs- und Therapieangebote also wirksam sind, wird diese Säule der Drogenpolitik weiter vernachlässigt.

Hamburg: „Grüne Drogenpolitik: Hilfe statt Ausgrenzung“

Die Broschüre „Grüne Drogenpolitik: Hilfe statt Ausgrenzung“ wurde im März 2003 veröffentlicht. Dies war eineinhalb Jahre nach dem Wahlsieg von Ole von Beust mit seiner Koalition aus CDU, FDP und Schillpartei.

Autorinnen sind Christa Goetsch, GAL-Fraktionsvorsitzende und Dr. Dorothee Freudenberg, Gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion.

Die zentralen Forderungen der Die GAL-Fraktion sind:
• bedarfsgerechte Flexibilisierung und Erhalt der Hilfeangebote
• Fortentwicklung der Rechtslage im Bereich Drogen und Drogenhilfe
• Absicherung der Suchtforschung
• externe Evaluation des Drogenhilfesystems
• Beibehaltung und Ausbau der Hilfe-Angebote in Justizvollzugsanstalten

sowie ein Stopp der Brechmitteleinsatzes.

In einer Einleitung schreiben die Autorinnen zudem noch: „Wir verwenden den Begriff „Droge“ daher unabhängig von der Legalität oder Illegalität einer Substanz.“

Die Broschüre hat 28 Seiten und kann hier heruntergeladen werden (PDF 313 kb.

Hier noch die Einleitung: Weiterlesen

EMNID-Umfrage: Auch in Baden-Württemberg ist die Mehrheit für ein liberaleres Cannabisrecht

Eine von den Grünen mitfinanzierte EMNID-Umfrage Ende Juli kam zu dem Ergebnis dass die Mehrheit der Deutschen für eine Liberalisierung im Bereich Cannabispolitik sind. Dieses Ergebnis gilt auch für die südlichen Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg. Im Ländle sind nur 43% der Befragten für den Status Quo oder eine Verschärfung (Bundesweit 40%). Für eine echte Entkriminalisierung (Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit) des Besitzes zum Eigenkonsum sind 27% (Bund: 30%) der Baden-Württemberger, für eine vollständige Straffreiheit von Besitz und Anbau für die persönliche Versorgung sprechen sich 6% (Bund: 5%) aus. Jeder Sechste (17%, Bund: 19%) fordert sogar darüber hinaus einen legalen und staatliche Cannabismarkt wie er bei  Alkohol und Tabak bereits existiert. Blendet man die 6% „weiß nicht, keine Angabe“ und 1% Rundungsdifferenz aus, kommt man auf 54% der Menschen in Baden-Württemberg, die sich gegen die heutige Kriminalisierung und eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aussprechen.

Die genauen Fragen und Auswertung nach Regionen ist auf der Seite des Deutschen Hanf Verbandes zu finden.

Die genaue EMNID Fragestellung und die Verteilung der Antworten:

Der rechtliche Umgang mit Hanf mit dem lateinischen Namen Cannabis bzw. dessen Harzprodukt Haschisch wird sehr kontrovers diskutiert und gehandhabt. In Kalifornien wird im Herbst über eine vollständige Legalisierung von Cannabis abgestimmt und in Tschechien wurde im Frühjahr der Besitz geringer Mengen Cannabis und der Anbau von bis zu 5 Hanfpflanzen entkriminalisiert. In Deutschland und einigen anderen Staaten hingegen plädieren viele für eine strengere Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten. Hier 4 Möglichkeiten eines künftigen rechtlichen Umganges mit Cannabis in Deutschland. Welche dieser Möglichkeiten kommt Ihrer Meinung nach in Frage?

1: Der Besitz, auch nur zum Eigenkonsum, sollte wie bisher oder noch strenger in einem Strafverfahren mit möglicher Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden. – 40 %

2: Der Besitz nur zum Eigenkonsum sollte weiter entkriminalisiert werden, also zum Beispiel nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld verfolgt werden, wie bei einem Verkehrsdelikt, oder durch andere rechtliche Maßnahmen. – 30 %

3: Der Besitz und Anbau von Hanf in geringer Menge zum Eigenkonsum sollte ohne jegliche Verfolgung erlaubt sein. -5  %

4: Der Cannabismarkt sollte darüber hinaus – wie bei Alkohol und Tabak – vollständig staatlich reguliert und besteuert werden; mit Verkauf an Erwachsene in speziellen Fachgeschäften.- 19 %

5: weiß nicht, keine Angabe – 7 %

(1 % Rundungsdifferenz)